Unsere Leistungen

Regelmäßige Untersuchungen

Wichtiger Hinweis

Zu unseren Öffnungszeiten können Sie jederzeit mit oder ohne vorherige Terminabsprache zur Prüfung/Untersuchung zu uns kommen. Mit oder ohne Termin sichern wir Ihnen eine zügige und kundenfreundliche Auftragsabwicklung zu.

Für einen Prüftermin bei einer unserer Partnerwerkstätten, bitten wir Sie, sich direkt mit der Werkstatt in Verbindung zu setzen. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung (HU) ist einer der größten Garanten der Verkehrssicherheit. In der Regel steht die verpflichtende Überprüfung alle zwei Jahre an. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Fahrzeugs durch einen Prüfingenieur untersucht.

Auf eine erfolgreiche Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO erhält das Kraftfahrzeug eine neue Plakette.

Teiluntersuchung Abgas

Die Teiluntersuchung Abgas dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen und ist seit dem 1. Januar 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung nach § 29. Dies bedeutet, dass die Teiluntersuchung Abgas gleichzeitig mit der HU vom Prüfingenieur durchgeführt werden kann. Ein Bestehen dieser Teiluntersuchung ist Voraussetzung für einen positiven Abschluss der Hauptuntersuchung.

Sicherheitsprüfung

Die Sicherheitsprüfung dient bei großen, schweren Fahrzeugen dazu, auch zwischen zwei HU-Terminen durch Fachleute die sicherheitsrelevanten Bauteile sowie die verschleiß- und reparaturanfälligen Bauteile zu prüfen. Diese Untersuchung ist unter anderem vorgeschrieben für Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen von mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Auch Anhänger mit mehr als 10 t zulässigem Gesamtgewicht und Kraftomnibusse sind SP-pflichtig.

ADR-Prüfung

Gefahrguttransporter und weitere Fahrzeuge, die eine gefährliche Ladung führen, bedürfen einer speziellen Untersuchung – im Sinne der allgemeinen Sicherheit!

Die an der Warntafel zu erkennenden Kraftfahrzeuge können im Rahmen der Hauptuntersuchung der zusätzlichen ADR-Prüfung unterzogen werden.

BOKraft § 41

Fahrzeuge zur Personenbeförderung unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Speziell für den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr wurde die „BOKraft“ erlassen. Der Geltungsbereich der BOKraft ergibt sich aus der Fahrgastbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch Unternehmen in Verbindung mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen.

Gasbetriebene Kfz

Im Gegensatz zur einmaligen GSP (Gassystemeinbauprüfung) ist die GWP die Wiederkehrende Gasprüfung. Diese wird normalerweise im Zuge der Hauptuntersuchung durchgeführt. Allerdings kann die GWP auch einzeln – zeitnah vor der Hauptuntersuchung (max. 12 Monate) – absolviert werden.

Gelegentliche Untersuchungen

Änderungsabnahme

Ob optische Veredelung des Fahrzeugs oder praktische Umbauten – sobald ein Fahrzeug baulich verändert wird, muss es in der Regel bei einer Überwachungsorganisation zur Abnahme vorgeführt werden. Tuningmaßnahmen wie der Einbau eines Gewindefahrwerkes oder einer neuen Abgasanlage gehören hier ebenso dazu wie Umbauten zur Erdgasnutzung oder der Einbau eines verbrauchreduzierenden Chips.

Oldtimergutachten

Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Der Prüfingenieur der KÜS stellt im Rahmen der Untersuchung fest, inwieweit das Fahrzeug den Anforderungen entspricht. Entspricht das Fahrzeug den Bedingungen, wird es als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes bewertet und darf ein H-Kennzeichen erhalten.
Weitere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie auf der Website der Bundesgeschäftsstelle der KÜS.
Kontakt

KÜS Bremervörde

Gewerbering 1
27432 Bremervörde

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.: 0 47 61 - 74 81 44
Fax: 0 47 61 - 74 81 45

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